Du hast dich entschieden einen BAföG-Antrag zu stellen? Super! Wir unterstützen dich gerne dabei, entweder mit nützlichen Informationen oder aber auch direkt mit unserem Service zum BAföG-Antrag! Alles, was du zum BAföG-Antrag wissen musst, findest du auf dieser Seite. Dazu gehören neben allgemeinen Informationen zur Antragsfrist und Bearbeitungsdauer auch Informationen, welche Formblätter du für deinen BAföG-(Erst)Antrag benötigst. Wenn es dann immer noch nicht klappt mit dem BAföG-Antrag, unterstützen wir dich gerne!

Der BAföG-Antrag – alles Wichtige auf einen Blick

Was ist ein BAföG-Antrag? Der BAföG-Antrag beinhaltet alle Unterlagen, die du benötigst um BAföG zu erhalten. Du musst dort Angaben zu deinem BAföG Vermögen etc. eintragen. Der vollständige Antrag wird bei deinem BAföG Amt abgegeben.
Gibt es eine BAföG-Antragsfrist? Ja. Die BAföG-Antragsfrist liegt bei ca. 2 Monaten vor Semesterbeginn, genauere Infos siehe unten
Welche
Unterlagen werden für den regulären BAföG-Erstantrag benötigt? (kein Sonderfall)
Du benötigst:
Formblatt 1, Formblatt 1 – Anlage 1
Formblatt 2
Formblatt 3
Wie kann ich einen BAföG-Antrag einreichen? Du kannst deinen Antrag bei deinem zuständigen BAföG-Amt abgeben, oder den Online-Antrag auswählen.
Wie lange dauert die Bearbeitungsdauer meines Antrags? Plane 2-3 Wochen um deinen BAföG-Antrag auszufüllen, eine
Rückmeldung vom BAföG Amt kann man nach ca. 2,5 Monaten erwarten.
Was man beim Antrag beachten muss? Alle nötigen Unterlagen für den BAföG-Antrag bereits vorher vorbereiten und anschließend alle Dokumente ordentlich abheften für den BAföG Folgeantrag.

Was ist ein BAföG-Antrag?

Der BAföG-Antrag ist der Antrag auf Bundesausbildungsförderung. Er wird gestellt, wenn man BAföG in Anspruch nehmen möchte, d.h. wenn du dir finanzielle Unterstützung für deine Ausbildung durch BAföG erhoffst, kommst du nicht um einen BAföG-Antrag herum. Der BAföG-Antrag ist maßgeblich hierfür, denn auf dessen Grundlage wird entschieden ob du mit BAföG unterstützt wirst oder nicht. Mit dem BAföG-Antrag werden alle nötigen Informationen abgefragt, um herauszufiltern ob du förderungswürdig bist, d.h. ob du aufgrund deiner und den Einkommensverhältnissen deiner Eltern finanziell unterstützt werden musst, um dir eine Ausbildung zu ermöglichen.

Sollte dies der Fall sein und du wirst mit BAföG unterstützt, wird auf Grundlage deines BAföG-Antrags auch dein BAföG-Höchstsatz berechnet. Um einen ersten Eindruck zu bekommen wie es um deine BAföG-Chancen steht und wie viel du bekommen könntest, kannst du ganz einfach unseren BAföG-Rechner benutzen. Entscheidest du dich für einen BAföG-Antrag, kannst du damit deine Daten auch gleich weiterleiten an unsere BAföG-Experten, die dir bei deinem BAföG-Antrag helfen.

Tipp: Setz auf die Hilfe unsere Experten. So sparst du Zeit und Nerven und reichst ganz einfach einen fehlerfreien BAföG-Antrag ein.

Wer kann einen BAföG-Antrag stellen?

Grundsätzlich kannst du mit einem BAföG-Antrag finanzielle Unterstützung beim Staat beantragen für

  • Ein Studium (auch Praktika) im Inland (=Studenten-BAföG, wird auf dieser Webseite hauptsächlich behandelt)
  • Eine schulische Ausbildung (auch Praktika) im Inland (mehr dazu siehe Schüler-BAföG)
  • Ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland

BAföG Frist für den Antrag

Ein wichtiger Aspekt, den du im Kopf behalten solltest, wenn du einen BAföG-Antrag stellen willst, ist die Frist, die es einzuhalten gilt, wann der BAföG Antrag spätestens eingereicht worden sein sollte. Zwar gibt es in dem Sinne kein vom Gesetzgeber fest vorgeschriebenes Datum, jedoch lässt sich in etwa errechnen, bis wann ein BAföG-Antrag spätestens eingereicht werden sollte, um BAföG Förderung von Vorlesungsbeginn an zu erhalten. Diese Frist ist jedes Jahr gleich, richtet sich nach dem Semesterstart und wenn du mit deinem BAföG-Antrag zu spät dran bist, kann es gut sein, dass du  deine Förderung, zumindest über die verpassten Monate, verlierst.

BAföG kannst du grundsätzlich ab dem ersten Semester (als Student) beantragen. Dabei gilt, je eher du den BAföG-Antrag einreichst, desto besser. Trotzdem solltest du immer darauf achten, dass dein BAföG-Antrag vollständig ist. Dazu gehört unter anderem auch die Immatrikulationsbescheinigung von deiner Uni. Wichtig ist also, dass du vor deinem BAföG-Antrag eine Bestätigung deiner Uni hast, dass du dort aufgenommen wurdest. Dies ist vor allem wichtig, da auch die entsprechende Universität bei deinem BAföG-Antrag mitspielt und ohne entsprechenden Studentenstatus kannst du natürlich kein BAföG beantragen. Heißt im Klartext: Unvollständig und ohne Immatrikulationsbescheinigung wird dein BAföG-Antrag nicht bearbeitet und du musst erst Unterlagen nachreichen, was dich Zeit und Nerven kosten kann. Unser Tipp: Im Notfall beim allergrößten Zeitmangel, kann man auch einen formlosen BAföG-Antrag stellen (mehr dazu unten).

Bei dir sind alle Voraussetzungen (Mehr dazu auf dieser Seite: BAföG-Voraussetzungen) erfüllt und du bist auch eingeschriebener Student? Super! Dann sind bei deinem BAföG-Erstantrag vor allem folgende Fristen relevant:

Bildungseinrichtung BAföG-Antrag Frist Erklärung
Uni 31.07. (Wintersemester) Für Förderung von Vorlesungsbeginn an
31.10. (Wintersemester) Für zumindest rückwirkende Förderung
31.01. (Sommersemester) Für Förderung von Vorlesungsbeginn an
30.04. (Sommersemester) Für zumindest rückwirkende Förderung
FH 30.06. (Wintersemester) Für Förderung von Vorlesungsbeginn an
30.09. (Wintersemester) Für zumindest rückwirkende Förderung
31.12. (Sommersemester) Für Förderung von Vorlesungsbeginn an
31.03. (Sommersemester) Für zumindest rückwirkende Förderung

Wie du bereits gemerkt hast, orientieren sich diese Fristen für den BAföG-Antrag am jeweiligen Semesterstart.

UNI Semesterstart FH Semesterstart
Wintersemester 01.10. Wintersemester 01.09.
Sommersemester 01.04. Sommersemester 01.03.

So wie sich auch der Semesterbeginn nicht verändert, bleiben auch die Fristen für den BAföG-Antrag bestehen und sind alle Jahre gleich. Zu empfehlen ist hier die frühere BAföG-Frist zu berücksichtigen, da du so sichergehen kannst, dass dein Anspruch auf Förderung auch tatsächlich ab dem Beginn des Vorlesungszeitraums besteht und du entsprechend Leistungen beziehst. Gibst du deinen BAföG-Antrag später ab, kann es sein dass die Förderung erst nach Semesterbeginn einsetzt.

Gibt es bei dir Probleme mit der Fristeinhaltung, solltest du zumindest die spätere BAföG-Antrag Frist berücksichtigen, um noch alle Leistungen zu empfangen –wenn auch rückwirkend – die dir zustehen. Relevant ist dabei das Datum an dem dein BAföG-Antrag beim entsprechenden BAföG-Amt eingegangen ist.

Formloser BAföG-Antrag

Wie oben bereits angedeutet, kannst du wenn die Zeit drängt und du noch nicht alle nötigen Formulare zusammen hast, auch einen formlosen BAföG-Antrag stellen. Dabei umgehst du die Gefahr die Antragsfrist ganz zu verpassen. So können benötigte Unterlagen und Formulare für den BAföG-Antrag später nachgereicht werden.

Bei einem formlosen BAföG-Antrag musst du einen Brief an das BAföG-Amt, das für dich zuständig ist, senden, in dem du deine Absicht BAföG für deine Ausbildung zu beziehen darlegst. Für einen formlosen BAföG-Antrag reicht es nicht einfach die BAföG-Formulare (unvollständig) einzureichen.

In einen formlosen BAföG-Antrag gehören folgende Informationen:

  • Dein Name
  • Deine Anschrift
  • Deine Hochschule
  • Datum, ab dem du BAföG erhalten kannst (also z. B. Vorlesungsbeginn)
  • BAföG-Nummer (nur bei BAföG Folgeantrag)

So schaffst du es also mit einer „Light-Version“ deines BAföG-Antrags doch noch alle Fristen einzuhalten. Wichtig ist aber, dass du auch den formlosen BAföG-Antrag rechtzeitig absendest, nämlich vor oder spätestens zu Beginn deines Förderungszeitraums. Dein BAföG-Antrag wird dann bearbeitet und die benötigten Dokumente nachgefordert. Die Leistungen bekommst du dann zwar erst später aber auch rückwirkend für die ausgefallene Zeit.

BAföG-Weiterförderungsantrag

Der Bewilligungszeitraum für BAföG beträgt in der Regel ein Jahr. Das bedeutet also sozusagen, dass dein BAföG-Antrag für ein Jahr gültig ist. Danach musst du erneut BAföG beantragen, mit einem sog. Weiterförderungsantrag, auch BAföG Folgeantrag genannt. Auch hierfür solltest du dir eine Frist setzen, wann dein BAföG-Antrag spätestens beim Amt eingegangen sein sollte:

Bildungseinrichtung Semesterende / Ende des Bewilligungszeitraums BAföG Folgeantrag stellen bis
Uni 30.09. 31.07.
FH 31.08. 30.06.

Anmerkung: Manche Universitäten haben abweichende Semesterzeiten. Der BAföG-Antrag sollte darauf abgestimmt werden.

Auch hier gilt: wer nicht rechtzeitig kommt, der verpasst vielleicht etwas. Deshalb den BAföG-Folgeantrag lieber rechtzeitig stellen und so sichergehen, dass die Förderungen im nächsten Semester nahtlos weitergehen.

Mehr dazu findest du hier: BAföG-Folgeantrag

BAföG Antrag: Formulare & Formblätter

Zu einem BAföG-Antrag gehören natürlich in erster Linie die einzureichenden Formulare. Davon gibt es 8 Stück, die verschiedene Zwecke haben und deshalb auch bei verschiedenen BAföG-Anträgen benötigt werden und auch von deiner persönlichen Situation abhängig sind. Dazu gibt es noch Anlagen zu den Formblättern. Die Unterlagen zum BAföG-Antrag gibt es online oder können bei einem BAföG-Amt direkt abgeholt werden. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass bei den Formblättern „Stand 2016“ oben links vermerkt sind. Alle anderen Formulare sind veraltet und sollten nicht verwendet werden. Welche BAföG-Formblätter es gibt, was ihre Funktion ist und welche du für deinen BAföG-Erstantrag benötigst, erfährst du auf unserer Seite: BAföG Formulare & Formblätter

Den BAföG-Antrag einreichen

Du hast alle BAföG-Dokumente korrekt ausgefüllt und fragst dich wohin jetzt damit? Ganz einfach: deine Unterlagen müssen innerhalb der vorgegebenen Frist das für dich zuständige BAföG-Amt erreichen. Bei Studenten ist das Studentenwerk zuständig, dass mit den Angelegenheiten deiner Universität oder Fachhochschule betraut ist, denn häufig sind BAföG-Ämter mit Studentenwerken zusammengelegt. Auch wenn du ein Abendgymnasium, ein Kolleg oder eine Akademie besuchst, ist das BAföG-Amt der jeweiligen Bildungseinrichtung für deinen BAföG-Antrag zuständig.

Anders sieht es aber zum Beispiel aus, wenn du Schüler-BAföG beantragen möchtest. Hier richtet sich das zuständige BAföG-Amt nach dem Wohnort deiner Eltern. Mehr dazu findest du hier: Schüler-BAföG

Bei einem Auslandsstudium gibt es wiederum eine andere Regelung: hier ist das jeweilige Zielland einem BAföG-Amt in Deutschland zugeordnet, bei dem der BAföG-Antrag einzureichen ist. Weiter Informationen bekommst du hier: AuslandsBAföG

Um deinen BAföG-Antrag einzureichen hast du grundsätzlich drei Möglichkeiten

  • Persönlich abgeben
  • Per Post senden
  • Online BAföG beantragen

Welche Methode sich am besten anbietet, ist eine individuelle Entscheidung, je nachdem wie leicht das BAföG-Amt erreichbar ist, wie viel Zeit du noch hast und ob ein Online-Antrag möglich ist. Dies kannst du auf der Webseite deines zuständigen BAföG-Amts ganz leicht herausfinden.

Eine Möglichkeit, die sich dir immer bietet ist, deinen BAföG-Antrag online zu erstellen mit der Hilfe eines Profis. Die Vorteile: es werden keine wichtigen Infos vergessen, du sparst dir Zeit und Nerven, die Erfolgsquote ist viel höher.

BAföG Antrag online

Im Online-Zeitalter angekommen, bieten dir mittlerweile alle Bundesländer die Möglichkeit über die entsprechende Seite deinen BAföG-Antrag online auszufüllen. Nützlich ist hierbei, dass die Bearbeitung pausiert werden kann und deine eingetragenen Daten zwischengespeichert werden. Dies ist vor allem hilfreich, da bei einem BAföG-Antrag viele zusätzliche Informationen und Dokumente herausgesucht werden müssen. Man muss sich dennoch bewusst sein: die Bearbeitung eines BAföG-Antrags kann auch online 5-6 Stunden Zeit in Anspruch nehmen. Das größere Problem dabei ist aber, dass ein BAföG-Antrag von Leihen nur selten fehlerfrei ausgefüllt wird und einen Ratenschwanz an nachzureichenden Informationen nach sich zieht. Dabei hilft leider auch das Online-Angebot der BAföG-Ämter nichts.

Entscheidest du dich jedoch dafür, dich bei deinem BAföG-Antrag unterstützen zu lassen, kannst du potenziellen Fehlerquellen beruhigt entgegen sehen, denn für diesen kostenpflichtigen Service bekommst du natürlich auch eine entsprechende Leistung:

Deine Vorteile beim BAföG-Antrag mit BachelorPrint:

  • Zeit sparen bei der Bearbeitung deines BAföG-Antrags.
  • Fehler vermeiden und keine Informationen & Unterlagen vergessen
  • Mehr Chance auf erfolgreichen BAföG-Antrag

BAföG Antrag: Bearbeitungsdauer

Persönliche Bearbeitungsdauer für den BAföG-Antrag

Wie lange du brauchst, bis dein BAföG-Antrag fertig zum Einreichen ist, lässt sich nicht pauschal sagen, denn je nach Art des BAföG-Antrags und deinen persönlichen Gegebenheiten musst du entsprechend viele Formblätter ausfüllen. Im Normalfall muss ein Student bei seinem BAföG-Erstantrag 4-5 solcher Formblätter ausfüllen. Um sich genau mit den Angaben auseinanderzusetzen und die Formblätter für den BAföG-Antrag korrekt auszufüllen, kann man mit ca. 2 Stunden pro Formblatt kalkulieren. Das macht einen Arbeitsaufwand von 8 bzw. 10 Stunden pro BAföG-Antrag. Zusätzlich zu den ausgefüllten Formblättern brauchst du aber für deinen BAföG-Antrag auch weitere Belege und Dokumente als Anlage, die du erst organisieren und zusammensuchen musst. Was du einplanen solltest ist auch, dass manche der Formblätter nicht von dir selbst, sondern von deinen Eltern oder deinem Ehepartner ausgefüllt werden müssen bzw. mit deren Informationen bestückt werden. Dazu kommen auch entsprechende Belege dieser Personen. Zusätzlich kann es sein, dass weitere Belege erst angefordert werden müssen. Diese Zeit solltest du auch mit einplanen, wenn du deinen BAföG-Antrag vorbereitest.

Unsere Empfehlung: Plane für deinen BAföG-Antrag mindestens 2-3 Wochen ein.

Bearbeitungsdauer des BAföG-Amts

Du fragst dich warum die Frist für deinen BAföG-Antrag so früh gesetzt ist oder wartest schon seit einiger Zeit auf eine Rückmeldung vom BAföG-Amt? Dazu musst du wissen, dass die Bearbeitung deines BAföG-Antrags eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und du entsprechend auch etwas warten musst, bist du weißt, ob deinem Antrag stattgegeben wurde. Diese Wartezeit ist von BAföG-Antrag zu BAföG-Antrag verschieden (da jeder verschiedenen individuelle Angaben hat) und variiert außerdem auch je nach Bundesland. Erfahrungsgemäß solltest du dich aber auf eine Wartezeit von ca. 2,5 Monaten einstellen. Deinen Bescheid sowie Rückfragen zu deinem BAföG-Antrag werden per Post zugestellt.

Beachte: Bei AuslandsBAföG kann die Bearbeitungszeit noch einmal deutlich länger sein. Hier kannst du sogar 5-6 Monate kalkulieren.

Grundsätzlich gilt aber: die Bearbeitungsdauer deines BAföG-Antrags kannst du verkürzen, indem du deinen BAföG-Antrag vollständig und so früh wie möglich einreichst. Dabei kann es auch hilfreich sein, auf die Unterstützung eines Profis zu setzen. Jetzt BAföG beantragen

Als Ergebnis deines BAföG-Antrags bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Aus diesem ist ersichtlich, ob du gefördert wirst und wie hoch diese Förderung ausfällt. Auch Erläuterungen findest du darin.

Am besten, du überprüfst diesen Bescheid genau, denn bei Unklarheiten oder Fehlern kannst du direkt bei deinem BAföG-Amt nachfragen und ggf. Widerspruch einlegen. Dies sollte jedoch innerhalb der vorgegebenen Widerrufsfrist geschehen.

Sollte dein BAföG-Antrag in Ordnung sein und der Bewilligungsbescheid korrekt, beginnen die BAföG-Leistungen ab Vorlesungsbeginn (wenn du den BAföG-Antrag rechtzeitig eingereicht hast) und werden monatlich geleistet. Die Überweisung erfolgt auf das von dir angegebene Konto, deshalb solltest du hier unbedingt ein eigenes Konto führen und z.B. nicht das deiner Eltern angeben.

BAföG-Antrag zurückziehen

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass man einen BAföG-Antrag gestellt hat, diesen aber aus bestimmten Gründen zurückziehen möchte, wie z.B.

  • Studium wird doch nicht begonnen
  • Eigene Finanzierung ist möglich ergo wird auch keine Förderung benötigt
  • Es wurden beim BAföG-Antrag (unabsichtlich) falsche Angaben zu den Vermögensverhältnissen gemacht
  • Erhalt eines umfangreichen Stipendiums macht BAföG-Leistungen überflüssig

In diesen oder möglichen anderen Fällen ist es möglich einen bereits gestellten BAföG-Antrag zurückzuziehen. Auch hierbei gilt: nicht zu viel Zeit verlieren. Falls du noch keinen Bescheid bekommen hast, kannst du bedenkenlos deinen BAföG-Antrag zurückziehen. Auch wenn du bereits einen BAföG-Bescheid hast, ist es möglich, dies innerhalb der Widerspruchsfrist zu tun.

Wie du einen BAföG-Antrag zurückziehen kannst:

Grundsätzlich solltest du den Widerspruch deines BAföG-Antrags schriftlich einreichen und dir den Eingang bestätigen lassen oder auf ein Einschreiben per Post setzen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben. Dieser Widerruf kann dann auch ohne Angabe von Gründen geschehen.

Sollte die Frist jedoch bereits abgelaufen sein, musst du auf den Ablauf des Bewilligungszeitraums warten, d.h. du kannst erst ein Jahr später wieder einen Antrag stellen oder eben dann auf deinen BAföG-Anspruch verzichten.

Sollten sich auf deinem BAföG-Antrag falsche Angaben befinden, liegt ein Sonderfall vor. In diesem Fall kannst und solltest du vor allem auch die richtigen Angaben nachmelden. So musst du deinen BAföG-Antrag nicht zurückziehen. Beachte aber, dass sich durch die geänderten Angaben auch dein BAföG-Anspruch ändern kann. Hast du aber bewusst falsche Angaben gemacht, empfiehlt es sich den BAföG-Antrag direkt zurückzuziehen, denn dies kann schwerwiegende Folgen für dich haben.

Weitere Tipps zum BAföG-Antrag

  • Dein BAföG-Antrag ist ein wichtiges Dokument und enthält vertrauliche Informationen. Wenn du ihn also per Post an das zuständige BAföG-Amt senden möchtest, solltest du dies auf jeden Fall als Einschreiben tun.
  • Nach dem BAföG-Erstantrag folgen wahrscheinlich noch einige weitere BAföG-Folgeanträge. Deshalb solltest du am besten gleich zu Beginn einen Ordner für BAföG-Unterlagen anlegen mit Kopien aller eingereichten Dokumente und sämtlichen Schriftverkehr mit dem BAföG-Amt. Hier kannst du dann auch deinen BAföG-Bescheid abheften, hast deine BAföG-Nummer stets griffbereit und bist bestens auf den kommenden BAföG-Folgeantrag vorbereitet.
  • Auch wenn du denkst, du wirst eher nicht mit BAföG gefördert, solltest du einen BAföG-Antrag stellen. Im besten Fall bekommst du eine finanzielle Förderung, auch wenn diese vielleicht nur gering ausfällt, und im schlechtesten Fall bist du genauso weit wie vor dem Antrag. Du siehst also, mit einem BAföG-Antrag hast du nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen!